Gemeinsamer Schulelternbeirat Lollar und Allendorf/Lda.
Wer ist der Schulelternbeirat?
Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich aus den gewählten Klassen- und Kurselternbeiräten und ihren Stellvertretern zusammen. Die Elternbeiräte sind die Verbindung zwischen Elternschaft und Schule, sie geben Informationen in beide Richtungen weiter und vertreten die Interessen der Elternschaft innerhalb der Schule sowie nach außen. Der SEB wählt aus seiner Mitte heraus alle zwei Jahre den Vorstand sowie einen erweiterten Vorstand. Er setzt sich an der CBES aus einem ersten und einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Ansprechpartner für ausländische Eltern, dem Vertreter für den Standort Allendorf/Lumda und Beisitzern in variabler Anzahl zusammen.
Der Klassenelternbeirat ist Vertreter der Klassenelternschaft, der alle Eltern von Schülerinnen und Schülern einer Klasse angehören. Aus den Anwesenden des Elternabends der Klasse wählen Eltern einen Klassenelternbeirat und einen Vertreter für zwei Jahre.
Das gilt sinngemäß auch für die Kurselternbeiräte als Vertreter der Eltern von Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren in der Oberstufe. Sie werden allerdings für die gesamte Sekundarstufe II, also für drei Jahre gewählt.
Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Lehrer/innen, Eltern und Schüler/innen. Er hat die Funktion eines Vermittlers und soll dafür sorgen, dass alle wesentlichen Vorgänge aus dem Schulalltag mit den Eltern besprochen werden. Auch informiert er die Klasseneltern zeitnah über die wichtigen Themen der SEB-Sitzungen. Bei den SEB-Sitzungen hat der Klassenelternbeirat Sitz und Stimme.
Der Klassenelternbeirat lädt die Klassenelternschaft einmal pro Schulhalbjahr und darüber hinaus bei Bedarf zu einem Elternabend ein und führt dort auch den Vorsitz. An den Klassenelternabenden nimmt der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin teil. Die Themen des Klassenelternabends orientieren sich primär an den Bedürfnissen der Klasse.
Was macht der Schulelternbeirat?
Im wesentlichen kann man die Aufgaben des SEB wie folgt zusammenfassen:
- Informations- und Beratungsaufgaben gegenüber den Eltern
- Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen
- Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
- Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Schulleitung, Lehrkräften, Schülern und Eltern
Er ist aber darüber hinaus – ohne ausdrückliche Festlegung – das Gremium, in dem gemeinsam mit dem Schulleiter und dem Lehrerkollegium alle wesentlichen Vorgänge aus dem Leben und der Arbeit der Schule erörtert werden sollen. Zu den Sitzungen des SEB werden deshalb immer auch der Schulleiter der CBES und des Standortes Allendorf/Lda, die Vorsitzende des Fördervereins der CBES sowie Schülervertreter eingeladen. Dies kann um Personen erweitert werden, die themenspezifische Informationen weitergeben (z.B. Schulsozialarbeit, Stufenleitung, Elternkompetenzzentrum)
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der SEB formelle Zustimmungs-, Anhörungs- und weitere Mitwirkungsrechte.
Zustimmung des SEB ist z.B. erforderlich bei
- Abweichungen von der Stundentafel zur Entwicklung eines schulspezifischen Profils
- der Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen.
Anhörungsrecht besteht u.a. bei
- Maßnahmen, die für das Schulleben von Bedeutung sind
- der Auswahl von zugelassenen Schulbüchern
- der Durchführung von besonderen Schulveranstaltungen
- der Festlegung von schulinternen Grundsätzen für Klassenfahrten und Wandertagen
- dem Erlass einer Hausordnung zur Regelung des äußeren Schulbetriebs.
Mitwirkungsrechte können ausgeübt werden durch
- Wahl von Vertretern, aus deren Gesamtheit der Kreiselternbeirat (alle 2 Jahre) gewählt wird
- Teilnahme von Beauftragten mit beratender Stimme an den Gesamtkonferenzen der Schule
- Teilnahme von Beauftragten an den übrigen Lehrerkonferenzen mit Ausnahme der Zeugnis-, Versetzungs- und Personalkonferenzen
- Wahl von Elternvertretern in die Schulkonferenz. Diese ist ein Leitungsorgan, mit dem die Schulgemeinde (Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler) die Schule und das Schulleben gestalten kann. Mitglied kann jedes Elternteil werden, auch wenn es nicht dem SEB angehört. Die Eltern werden vom SEB für 2 Jahre gewählt.
Neben dem Schulelternbeirat und der Schulkonferenz gibt es für Eltern weitere Möglichkeiten, sich im Schulleben einzubringen. An den Fachbereichs- und Fachkonferenzen können Elternvertreter teilnehmen. Außerdem gibt es eine Reihe von Arbeitskreisen, in denen regelmäßig Eltern mitarbeiten und einzelne Aktionen, bei denen Elternmithilfe jederzeit willkommen ist.
2. Vorsitzende
Marion Henkel
Schriftführerin
Sonja Jochym
Beisitzer
Ansprechpartner für ausländische Eltern
Fragen?
Bei Fragen zu Elternvertretungen, allg. Fragen zur CBES, Anregungen, Wünschen und Visionen können Sie sich gerne jederzeit an den SEB-Vorstand wenden.
Übergeordnete Elternvertretung
Kreiselternbeirat Gießen
https://www.kreb-lkgi.de/impressum/
https://www.lkgi.de/jugend-und-schule/kreiselternbeirat
Landeselternbeirat
https://leb-hessen.de/index.php?id=38
https://kultusministerium.hessen.de/eltern/elternarbeit-centerpage/landeselternbeirat
Aktuelles & Neuigkeiten vom Schulelternbeirat & Elternkompetenzzentrum