Nutzungsregelung der Mediothek


§ 1 Öffnungszeiten

Schulbetrieb

Montag: 8.00 – 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 14.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 14.00 Uhr

Öffentliche Ausleihe

Montag: 16.00 – 19.00 Uhr
Donnerstag: 16.00 – 19.00 Uhr

Öffnungszeiten der Mediothek während der Ferien gemäß Veröffentlichung.

 

§ 2 Verhalten in den Mediotheksräumen

1. Jeder Benutzer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, wie es der Funktion einer Mediothek als Bildungs- und Informationseinrichtung entspricht. Insbesondere sind Störungen des Mediotheksbetriebes untersagt. Eltern haben auf ihre Kinder zu achten.

2. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt, ebenso Rauchen, Essen, Trinken und mobiles Telefonieren.

3. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist verpflichtet, dem Mediothekspersonal auf Verlangen mitgeführte Medien, den Inhalt von Aktentaschen u. ä. vorzulegen. Im Übrigen ist den Anweisungen des Mediothekspersonals Folge zu leisten.

4. In allen Räumen der Mediothek ist Ruhe einzuhalten.

 

§ 3 Haftung

1. Alle Medien, Geräte, insbesondere Hard- und Software sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der Benutzer haftet für schuldhaft herbeigeführte Schäden oder bei Verlust auch ohne persönliches Verschulden, wobei ein vollwertiges Ersatzexemplar beschafft werden bzw. sein Gegenwert entrichtet werden muss.
Schäden aus früherer Benutzung müssen bei der Entleihe gemeldet werden, da sie sonst dem Benutzer zugerechnet werden.
Der Benutzer darf ausgeliehene Medien nicht für öffentliche Aufführungen verwenden. Die Beachtung bestehender Urheberrechte obliegt dem Benutzer.

2. Für Schäden, die aus dem Einsatz von aus dem Internet heruntergeladenen Dateien für den Nutzer sowie den Arbeitsplatz oder das gesamte Netzwerk entstehen, haftet der jeweilige Schadensverursacher.

3. Es wird keine Haftung für von den Benutzern mitgebrachte Gegenstände übernommen.

 

§ 4 Besondere Regelungen für die Nutzung der Internetarbeitsplätze

1. Die aufgestellten Internetarbeitsplätze stehen lediglich für die private Nutzung zur Verfügung, nicht aber für kommerzielle oder sonstige geschäftliche Zwecke.
Das Abrufen von kostenpflichtigen Informationen ist unzulässig.

2. Untersagt ist jede absichtliche bzw. wissentliche Nutzung des Internets, die geeignet ist, den Interessen bzw. dem Ansehen der Stadt- und Schulmediothek bzw. der Clemens-Brentano-Europaschule, dem Landkreis Gießen oder den Städten Lollar und Staufenberg in der Öffentlichkeit zu schaden, die Sicherheit des Netzes zu beeinträchtigen oder gegen geltende Rechtsvorschriften zu verstoßen.

Dieses gilt vor allem für
a) das Abrufen oder Verbreiten von Inhalten, die gegen persönlichkeitsrechtliche, urheberrechtliche oder strafrechtliche Bestimmungen verstoßen.
b) das Abrufen oder Verbreiten von beleidigenden, verleumderischen, verfassungsfeindlichen, rassistischen, sexistischen, Gewalt verherrlichenden oder pornografischen Äußerungen oder Abbildungen.

3. Das Herunterladen von Dateien und kostenfreien Programmen ist grundsätzlich erlaubt;
es dürfen ausschließlich Dateien aus seriösen Quellen heruntergeladen werden.
Sämtliche Downloads müssen vor ihrer Ausführung bzw. Öffnung mit dem zur Verfügung gestellten Virenscanner auf Virenfreiheit überprüft werden.
Beim Download von Daten sind die jeweils bestehenden Urherberrechte sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

 

§ 5 Ausleihe von Medien

1. Die Benutzer erhalten einen Ausweis für die Ausleihe, der nicht übertragbar ist.
Der Verlust des Ausweises und Adressänderungen sind der Mediathek mitzuteilen.

2. Es gelten folgende Leihfristen:
Bücher – 4 Wochen
Zeitschriften – 2 Wochen
Spiele, CDs, CD-ROMs – 2 Wochen
DVDs – 2 Wochen

Die Benutzer sind verpflichtet, die entliehenen Medien spätestens mit Ablauf der Leihfrist zurückzugeben.
Die Mediothek erhebt bei Überschreitung der Leihfrist ein Überschreitungsentgelt.
Darüber hinaus können von der Mediothek weitere Beschränkungen festgelegt werden.

3. Eine Verlängerung der Medien ist möglich.

4. Vorbestellungen können vor Ort oder aber über den Online-Katalog
(unter www.cbes-lollar.de/Opac) erfolgen.

 

§ 6 Entgelte

1. Die Ausleihe von Medien aller Art ist kostenlos.

2. für die Erstellung eines Benutzerausweises wird ein Entgelt erhoben
a) für Kinder / Jugendliche 1,00 €
b) für Erwachsene 5,00 €
c) Ersatzausweis 5,00 €

3. Mahngebühren
a) 1. Mahnung 1,00 € + Porto
b) 2. Mahnung 2,00 € + Porto
c) 3. Mahnung 3,00 € + Porto

4. Kopien
a) schwarz/weiß A4 0,10 €
b) schwarz/weiß A3 0,20 €
c) Folien 0,25 €

5. Bei verspäteter Rückgabe ausgeliehener Medien wird eine Säumnisgebühr von 0,50 € je angefangener Überschreitungswoche erhoben. Ist eine schriftliche Mahnung durch die Stadt- und Schulmediothek Lollar erforderlich, fallen auch die Auslagen für Porto an.

 

§ 7 Anerkennung der Nutzungs- und Entgeltregelung

Mit der Benutzung der Stadt- und Schulmediothek erkennt jeder Nutzer die Benutzungs- und Entgeltregelung an.

Stand: März 2014