Liebe Schulgemeinde,
wir sind heute vom Hessischen Kultusministerium über die neuen Coronaregeln informiert worden. Folgende Regelungen in Kurzform werden ab dem 02. Mai 2022 umgesetzt:
Hygieneregeln:
- Wegfall der Maskenpflicht. Masken können aber weiterhin freiwillig getragen werden. Bei Infektionsfall in Lerngruppe wird Maskentragen im Unterricht empfohlen.
- Abstandsregeln sowie weitere Einschränkungen im Ganztagsbetrieb sowie dem Sport- und Musikunterricht entfallen gänzlich.
- Hygienemaßnahmen wie Husten- und Niesetikette sowie Händewaschen sind einzuhalten. Ein besonderer Wert wird auf das regelmäßige Lüften der Unterrichtsräume gelegt.
Testungen:
- Schulische Testungen entfallen gänzlich. Nach schriftlichem Antrag der Sorgeberechtigten erhält jeder Interessierte zwei Tests pro Woche zum individuellen und häuslichen Testen.
- Coronabezogenen Daten (Infektion, Testen) werden bis spätestens dem 15. Mai 2022 gelöscht.
- Das im August 2021 eingeführte Testheft wird nicht mehr geführt.
Unterrichtsverpflichtung:
- Präsenzpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler wieder vollumfassend und Abmeldungen in Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen sind nicht mehr gestattet.
- Ausnahme besteht nur bei eigener (oder bei Haushaltsangehörigen) ärztlich attestierter Vulnerabilität. Das wäre zum Beispiel bei einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder einer diagnostizierten Immunschwäche der Fall. Dann ist ein Antrag an die Schule zu stellen.
Infektion mit dem SARS – CoV -2-Virus:
- Coronainfektionen von Schülerinnen und Schüler müssen nicht mehr der Schule gemeldet werden. Für Lehrkräfte besteht diese Meldepflicht weiterhin.
- Infektionen der Lehrkräfte sowie bekannt gewordene Infektionen von Schülerinnen und Schülern werden wie bisher auch dem Gesundheitsamt und dem Schulamt gemeldet.
- Bei vorliegender Infektion beträgt die Quarantäne nur noch fünf Tage. Kommt es in dieser Zeit zu Krankheitssymptomen, kann die Absonderung so lange fortgesetzt werden, bis 48 Stunden lang keine Symptome für COVID-19 mehr bestehen.
- Eine Freitestung ist grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Mit friedlichen Grüßen
Andrej Keller, Direktor