Liebe Schulgemeinde,
gestern Abend erreichten uns neue Informationen aus dem hessischen Kultusministerium. Sie erhalten die Schreiben per E-Mail und können sie jederzeit auf unserer Homepage einsehen.
Schulöffnung:
Wenn die Inzidenzen im Landkreis lang genug unter der Marke von 100 oder 50 liegen, haben wir eine echte Perspektive alle Schülerinnen und Schüler wieder im täglichen Präsenzunterricht zu begrüßen. Dies ist der Zweistufenplan der Landesregierung.
Testen:
In den nächsten Wochen bleibt das zweimalige Testen pro Woche in der Schule für alle ein ständiges und sinnvolles Ritual. Wie ich bereits in meiner vorherigen E-Mail anklingen ließ und wie es für einigermaßen informierte Kreise auch leicht zu erwarten war, sind Genesene von der Testpflicht nur dann in Schule befreit, wenn die Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als sechs Monate und nicht kürzer als 28 Tage zurückliegt. Es bestehen Gründe, weshalb die Europäische Union weitere Vakzine in Milliardenhöhe für den Herbst ordert – Impfschutz und Immunschutz gegen das Coronavirus schwächen sich leider mit der Zeit ab.
Versetzungsregelungen – „pädagogische Versetzung“:
„Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2019/2020 die Versetzungsbedingungen erfüllten, sind aufgrund der damit verbundenen positiven Prognose im Schuljahr 2020/2021 pädagogisch zu versetzen. Damit erhalten Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 einmal die Möglichkeit der Versetzung trotz nicht ausreichender oder ausgeglichener Leistungen.“
Dies bedeutet konkret, wer aufgrund seiner Noten im Schuljahr 2019 / 2020 regulär versetzt worden ist, kann im aktuellen Schuljahr 2020/ 2021 trotz nicht ausreichender Noten (pädagogisch) in die nächste Jahrgangsstufe versetzt werden. Diese Regelung soll vor allem für die Jahrgangsstufen 7 bis 11 zu Anwendung kommen – da diese einen fünf Monate andauernden Distanzunterricht hinter sich haben.
Allerdings: zweimal hintereinander in die nächste Jahrgangsstufe zu gelangen – ohne das entsprechende Notenbild zu haben, ist untersagt.
Aus meiner Sicht auch ohne Corona sehr sinnvoll, ist die Regelung, dass in dem gerade beschriebenen Sinn pädagogisch versetzte Schülerinnen und Schüler verpflichtend im kommenden Schuljahr an zielgenauen Förderkursen teilnehmen müssen. Inwieweit diese Maßnahme inhaltlich, sächlich und finanziell unbürokratisch mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden wird, ist für mich eine spannende und wichtige Frage.
Weitere Versetzungsregelungen
Weiterhin wird es in diesem Jahr im R- und G-Zweig unter bestimmten Bedingungen und Zustimmung der Eltern möglich sein, auch bei drei Minderleistungen in zwei Fächern eine Nachprüfung abzulegen.
Als besondere Ausnahmeregelung erhält die Schule die Möglichkeit Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7 nach Anhörung der Eltern von dem Gymnasialzweig in die Realschulzweig oder die Eingangsstufe sowie aus dem Realschulzweig in den Hauptschulzweig querzuversetzen.
Die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung der Jahrgangsstufe, ohne dass diese Wiederholung auf die Gesamtzahl von zwei möglichen Wiederholungen anzurechnen ist, wird den Eltern mit Antrag bis zum 01. Juni 2021 zugebilligt. Dies gilt nicht, wenn die aktuell besuchte Jahrgangsstufe schon wiederholt wird.
Wir werden sicherlich in den nächsten Wochen noch eine Ausschärfung, Interpretation und Harmonisierung der einzelnen Regelungen untereinander durch die hessische Bildungsverwaltung erfahren. Ich erkenne hier aber zunächst einen wirklich guten Entwurf, um auf die Herausforderungen des aktuellen Schuljahres zu reagieren.
Schriftliche Leistungsnachweise in den Jahrgangsstufen 5 – 10
Es soll bis zum Schuljahresende in allen Hauptfächern noch eine Arbeit geschrieben werden. In den Nebenfächern ist auf Ersatzleistungen zurückzugreifen. Trotz Wechselmodells können für schriftliche Arbeiten mit Genehmigung des Gesundheitsamtes und der Einhaltung der Abstandsregeln ganze Klassen in die Schule bestellt werden, um eine Arbeit zu schreiben. Wir behalten uns als Schule vor, aus Hygiene- und Platzgründen solche Arbeiten außerhalb des regulären Stundenplans auch am Nachmittag stattfinden zu lassen.
Klassenfahrten
Wir haben als Schule die Zeiten für Klassenfahrten in diesem Kalenderjahr bis zu den Herbstferien geöffnet. Ab dem 25. Mai 2021 sind Klassenfahrten innerhalb Deutschlands erlaubt, sodass ich bei sinkenden Inzidenzzahlen guter Dinge bin, einige Fahrten bis zum Oktober realisieren zu können.
Allen Beteiligten muss aber klar sein:
- nur negativ getestete Schülerinnen und Schüler können auf Klassenfahrt gehen
- fünf Tage vor Antritt der Klassenfahrt sind zwei Schnelltests durchzuführen
- wenn während der Klassenfahrt ein positiver Fall in der Gruppe auftritt, dann müssen die Eltern diesen Schüler / diese Schülerin auf eigene Kosten abholen
- wie im Fall einer positiven Testung während der Klassenfahrt mit der restlichen Gruppe zu verfahren ist, hängt von den Umständen vor Ort ab
Für Kurs- und Klassenfahrten im Schuljahr 2021 / 2022 verspricht das Ministerium bald noch weitere Regelungen bekanntzumachen.
Viele Informationen – die bei Ihnen wie bei mir auch noch viele Fragen aufwerfen. Sie können sich jederzeit mit Ihren Anmerkungen und Fragen an die Schulleitung wenden.
Es bleiben für uns alle herausfordernde Zeiten. Nutzen wir unseren gesunden Menschenverstand, um durch die noch anstrengenden letzten Wochen zu kommen. Die vielen fröhlichen und glücklichen Schülerinnen und Schüler am 12. Mai auf dem Schulhof lassen uns optimistisch in die Zukunft blicken.
Mit besten Grüßen
Andrej Keller, Direktor