Liebe Sorgeberechtigten der Klassen H9, H10, R10 und der Jahrgangsstufe 12 sowie der Schülerinnen und Schüler aus der Notbetreuung,
leider konnte ich mein Versprechen vom Freitag, mich am Wochenende nicht mehr zu melden, nicht halten.
Gestern Abend erreichten mich vom Amtsleiter des Schulamts Gießen eine Menge Informationen rund um die Testung. Ich habe die Informationen in meinem Schreiben im Anhang zusammengefasst.
Zentral an der jetzigen Botschaft ist: Wer von den Schülerinnen und Schülern morgen keine neue Einverständniserklärung bei sich hat, kann weder an Präsenzunterricht noch an der Betreuung teilnehmen. Für alle Beteiligten ist die einfachste Lösung, das Dokument aus dem Anhang auszufüllen und seinem Kind morgen mitzugeben oder einen Bürgertest in einem Testzentrum vornehmen zu lassen. Alles entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.
Unser Schulamtsleiter betont noch einmal deutlich, dass wir uns auf allen Seiten – Lehrende wie Lernende – mit den Testungen im Bereich der gesetzlichen „Befolgenspflicht“ bewegen. Wir haben die Anweisungen des demokratisch gewählten und damit legitimierten Gesetzgebers für den öffentlichen Raum Schule zu befolgen. Dies unterbindet natürlich nicht das Recht, seinen Unmut und seine Bedenken zu äußern. Nur kann ich Ihnen dabei nur bedingt weiterhelfen.
Es freut mich aber, dass wir in den letzten Tagen bei einem in die Hunderte gehenden Personenkreis an Betroffenen nur eine ablehnende und besorgte Haltung mitgeteilt bekommen haben. Ich sehe bei allen Vorbehalten gegenüber den Testungen bei richtiger Handhabung und Einschätzung der Testsicherheiten viel mehr Chancen und Zukunftsoptionen als Risiken.
Mit besten Grüßen
Andrej Keller
Leben ist Brücken schlagen über Ströme die vergehen.
Gottfried Benn