Liebe Schulgemeinde,
mich erreichte gestern Abend nach der Pressekonferenz des Kultusministers die nachfolgenden Schreiben aus Wiesbaden,
in denen vor allem folgende Regelungen erläutert werden:
– Fortsetzung des Wechselunterrichts für die Jahrgangsstufen 1 bis 6
– Notbetreuung in der Jahrgangsstufe 5 und 6
– Fortsetzung des Distanzunterrichts für die Jahrgangsstufen ab Klasse 7
– Fortsetzung des Präsenzunterrichts für die Abschlussklassen (H9, H10, R10 und Q2)
Neu dazugekommen ist, dass nur am Präsenzunterricht und der Notbetreuung teilnehmen darf, wer ein negatives Testergebnis vorlegt. Dazu werden wir in der Schule an zwei Unterrichtstagen pro Woche eine Testung im Klassenrahmen / Kursrahmen durchführen. Ich gehe davon aus, dass diese Testungen von den Lehrkräften beaufsichtigt werden. Lehrkräfte müssen sich auch zweimal die Woche testen lassen.
Alternativ zu den Testungen in der Schule kann auch ein Bürgertest durchgeführt werden und per Bescheinigung der Schule vorgelegt werden, dass die Schülerin oder der Schüler negativ getestet wurde. Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Der Weg über die schulische Testung ist sicherlich leichter.
Ich erwarte ein neuerliches Formular, mit dem die Eltern / Sorgeberechtigten ihr Einverständnis zur Testung dokumentieren müssen. Dies wäre mittlerweile das dritte Formular in dieser Richtung – aber auch das werden wir schaffen.
Inwieweit wir überhaupt bei den steigenden Inzidenzen im Landkreis Gießen in der nächsten Woche den Schulbetrieb in der Weise starten können, wie ich es oben dargestellt habe, bleibt offen. Ich werde Sie umgehend informieren.
Mit besten Grüßen
Andrej Keller, Direktor