Liebe Schulgemeinde,
heute erhielten wir Informationen des Kultusministeriums, die neue Schritte der Schulöffnung ankündigten.
Bis zu den Osterferien
Kurz gefasst sollen folgende Regelungen ab dem 22. März 2021 gelten:
Jahrgangsstufe 5 und 6: | Verbleiben in geteilten Gruppen im wöchentlichen Wechselunterricht. |
Jahrgangsstufe 7 bis 11: | Sollen in den zwei Wochen bis zu den Osterferien an mindestens zwei Tagen in geteilten Gruppen in die Schule kommen. |
Abschlussklassen: | Haben täglichen Präsenzunterricht – gilt weiterhin für die H9, H10, R10 sowie die Oberstufenjahrgänge 12 und 13. |
Da wir die Abschlussklassen in vielen Fällen in geteilten Räumen unterrichten, haben wir vor den Osterferien ein veritables Raumproblem. Die Abschlussklassen haben aber an der CBES absolute Priorität. Wir prüfen gerade, wie wir die Jahrgangsstufen 7 bis 11 trotz Raummangels in die Schule zurückholen können. Unser Ziel ist es, so viel Unterricht wie möglich anzubieten. Spätestens Anfang nächster Woche werden wir die Schulgemeinde zu unseren weiteren Maßnahmen informieren.
Wichtig: Die Jahrgangsstufen 7 bis 11 werden vor den Osterferien keine schriftlichen Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren, Vokabeltests, Diktate etc.) im Präsenzunterricht schreiben. Nach drei Monaten digitalem Distanzunterricht sollen die Jahrgänge 7 bis 11 zunächst schulisch wiedereingegliedert werden – unter Einhaltung aller üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Nach den Osterferien:
Ab dem 19. April 2021 kommen alle Jahrgangsstufen bis auf die H9, H10, R10 und die 12 im wöchentlichen Wechselunterricht wieder in die Schule. Die Jahrgangsstufe 13 absolviert ihr Abitur.
Sollte der landesweite Inzidenzwert allerdings über Hundert steigen, können alle geplanten Öffnungsmaßnahmen wieder zurückgenommen werden.
Testen und Impfen
Die anlasslosen Testungen der Lehrkräfte und Beschäftigten an der Schule werden bis Ende April fortgeführt. Alle Lehrkräfte und Beschäftigten an der Schule soll – ohne den Zeitraum genauer zu präziseren – nach den Osterferien ein Impfangebot gemacht werden.
Schülerinnen und Schülern steht einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest zu Verfügung – allerdings nicht in der Schule. Die bis zu den Osterferien an der Schule durchgeführten Schnelltests für Schülerinnen und Schülern stellen eine Maßnahme des Landkreises Gießen dar und werden wahrscheinlich nicht fortgeführt. Darum verweise ich auf das Staufenberger Testcenter in der Stadthalle und bitte davon Gebrauch zu machen.
Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist sowohl in Bussen und Bahnen wie auch während des gesamten Aufenthalts an der CBES obligatorisch. Wir bitten dringend darum, medizinische Masken (OP- / FFP-Masken) zu tragen. In absoluten Notfällen hält das Sekretariat noch einige Masken vor. Das Ministerium legt hier deutlich vor: Wer ohne triftigen Grund keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, darf die Schule nicht betreten; wer sie ohne triftigen Grund ablegt und trotz Ermahnung nicht wieder anlegt, muss die Schule verlassen.
Notbetreuung und Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 5 und 6 besitzen Anspruch (außer in den Ferien) auf eine Betreuung von 07.55 – 13.00 Uhr in den Wochen, in denen sie nicht in der Schule Präsenzunterricht haben. Wir benötigen mit der Anmeldung auch die Bestätigung des Arbeitgebers, dass kein Homeoffice geleistet werden kann. Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 5 und 6 können nach Anmeldung die Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung besuchen. Dies gilt explizit auch für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Wechselmodells in der jeweiligen Woche Distanzunterricht haben.
Leistungsbewertung im Distanzunterricht
Lehrkräfte müssen den Schülerinnen und Schülern auch im Distanzunterricht ein kontinuierliches Feedback zum Leistungsstand geben, was nicht die Bewertung jeder Einzelstunde bedeutet. Die Lehrkraft muss den Lerngruppen allerdings transparent mitteilen, wie die mündlichen Leistungen ermittelt werden.
Für die Leistungsfeststellung bzw. eine Kompetenzeinschätzung können eingesetzt werden:
- (Unterrichts-)Dokumentationen (z. B. Protokoll, Mappe, Heft, Lerntagebuch, Portfolio),
- Langzeitaufgaben und (Lernwerkstatt-)Projekte,
- schriftliche Ausarbeitung auf der Grundlage einer gemeinsamen Vorbereitung,
- Abgabe schriftlicher Ausarbeitungen,
- Bewertung von weiteren Handlungsprodukten; z.B. Modelle, Grafiken, Zeichnungen,
- Präsentationen, auch mediengestützt, z. B. Handout, Exposé, (Video-)Podcast;
- Diskussionen in mündlicher (digitaler) oder schriftlicher Form mit der Lehrkraft,
- Beiträge und mündliche Überprüfungen innerhalb einer Videokonferenz,
- mündliche Überprüfungen (z. B. Vokabeltests) und Kolloquien.
Vor einer Leistungsfeststellung müssen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit haben sich mit Fragen an die Lehrkraft zu wenden und die Arbeitsformen der Leistungsfeststellung müssen vorher geübt worden sein. Die selbstständige Aufgabenerledigung muss durch die Lehrkraft überprüfbar sein. Auch müssen die Rahmenbedingungen für alle Schülerinnen und Schülern vergleichbar sein.
Beste Grüße, halten Sie durch und bleiben Sie dabei gesund!
Andrej Keller, Direktor