Liebe Schulgemeinde,
am 22. Februar 2021 treten wir in eine neue Phase und öffnen die Schulen wieder für ausgewählte Jahrgangsstufen. Wie lange diese Öffnung gelten wird und ob bald in Abhängigkeit von der Inzidenz weitere Jahrgangsstufen in die Schule kommen können, kann ich nicht abschätzen.
Regelungen für einzelne Jahrgangsstufen
Jahrgangsstufen 5 und 6
Ab dem 22. Februar 2021 findet der Unterricht für die 5er und 6er im wöchentlichen Wechselmodell statt. Die Klassenlehrer / -innen werden jede Klasse nach pädagogischen Gesichtspunkten in Gruppe A und Gruppe B einteilen. Am 22. Februar fängt dann die Gruppe A mit dem Präsenzunterricht an. Am 01. März folgt die Gruppe B, während die Gruppe A in dieser Woche im häuslichen Distanzunterricht bleibt.
Am 22. Februar und am 01. März beginnen wir in den jeweiligen Gruppen A und B mit einer Klassenlehrerstunde. Zumindest bis zu den Osterferien sollen Religions- und Ethikunterricht wegen der unvermeidlichen Durchmischung der Lerngruppen im Distanzunterricht stattfinden.
Jahrgangsstufen 7 – 11
Die Jahrgangsstufen 7 bis 11 verbleiben zunächst ohne konkrete Öffnungsperspektive im digitalen Distanzunterricht. Schriftliche Klassenarbeiten oder Klausuren finden in dieser Zeit weder in Präsenz noch im Digitalunterricht statt. Die aktualisierten, schulinternen „Kommunikations- und Feedbackregeln im Distanzlernen“ zeigen alternative Formate zur Leistungs- bzw. Kompetenzfeststellung auf. Die Fachteams in den Jahrgängen einigen sich wegen der Vergleichbarkeit auf eins dieser Formate pro Stufe.
Jahrgangsstufe 12
Die Jahrgangsstufe 12 kommt ab dem 22. Februar wieder in den Präsenzunterricht. Wir beabsichtigen, alle Fächer an der Schule unterrichten zu lassen. Die Möglichkeit, Klausuren zu schreiben, besteht hier bereits seit dem 01. Februar. Einzelne, größere Kurse, in denen die 1,5 Meter Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, werden auf zwei Räume aufgeteilt.
Abschlussklassen
Die Jahrgangsstufe 13 sowie die Klasse H9, H10 und R10 verbleiben im Präsenzunterricht.
Regelungen für einzelne Bereiche des Schulalltags
Notbetreuung
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 besitzen Anspruch (außer in den Ferien) auf eine Betreuung von 07.55 – 13.00 Uhr in den Wochen, in denen sie nicht in der Schule Präsenzunterricht haben. Das neue Anmeldeformular liegt im Sekretariat vor und fordert nun die Bestätigung des Arbeitgebers, dass kein Homeoffice geleistet werden kann.
Sportunterricht
Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr im Sportunterricht und vor allem den Umkleidekabinen haben wir uns dafür entschieden, den Sportunterricht in der Sporthalle nur in den Jahrgangsstufen 12 und 13 stattfinden zu lassen. Alle anderen Jahrgangsstufen erhalten ein Sportunterricht im Freien oder ein Alternativangebot im Klassenraum.
Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 5 und 6 können nach Anmeldung die Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung besuchen. Dies gilt explizit auch für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Wechselmodells in der jeweiligen Woche Distanzunterricht haben.
Arbeitsgemeinschaften (AGs) im Ganztagsangebot der CBES
Die AGs finden bis auf Weiteres wegen der erhöhten Durchmischung mit Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen und Jahrgangsstufen nicht statt.
Verpflegung in der Mensa
Die Mensa steht ab dem 22. Februar wieder unter Dampf und kocht – vorerst ohne Schülerinnen und Schüler – von Montag bis Donnerstag. Es gilt das bekannte Hygienekonzept mit Abständen, drei Gästen pro Tisch und Desinfektionsmaßnahmen. Die Salatbar bleibt noch geschlossen.
Mund-Nasen-Bedeckung
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist sowohl in Bussen und Bahnen wie auch während des gesamten Aufenthalts an der CBES obligatorisch. Wir bitten dringend darum, medizinische Masken (OP- / FFP-Masken) zu tragen. In absoluten Notfällen hält das Sekretariat noch einige Masken vor. Sollten die Masken zu groß sein, so kann ein kleiner Knoten im Haltegummi Wunder wirken. Auch sind kleinere Masken für schmale Kindergesichter im Handel zu erwerben.
Hygienekonzept
Das Hygienekonzept aus dem letzten Sommer wurde ebenso wie die „Kommunikations- und Feedbackregeln im Distanzlernen“ aktualisiert. Bitte besprechen Sie mit Ihren Kindern das angepasste Hygienekonzept und quittieren Sie die Kenntnisnahme durch Unterschrift.
Schulpflicht
Es besteht Schulpflicht. Ein dauerhaftes Fernbleiben vom Präsenzunterricht kann nur mit einem ärztlichen Attest entschuldigt werden. Das Attest ist alle drei Monate zu erneuern. Schülerinnen und Schüler haben aktiv am digitalen Distanzunterricht teilzunehmen. Dieser wird benotet.
Viele Informationen mit einer ungewissen Halbwertzeit muss ich Ihnen leider zumuten. Das tut mir leid. Dazu kommen noch aktualisierte Konzepte für Hygiene und Feedback. Sollten Fragen offengeblieben sein, melden Sie sich bitte bei der Schulleitung oder der Zweigleitung.
Beste Grüße und bleiben Sie gesund!
Andrej Keller, Direktor