Bibliotheken dürfen gemäß den „Auslegungshinweise[n] zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) mit Gültigkeit vom 2.11.2020 weiterhin geöffnet bleiben.
Unsere Öffnungszeiten bleiben also nach aktuellem Stand unverändert. Die öffentliche Ausleihe am Samstag, 7.11. findet ebenfalls statt. Sollten Änderungen notwendig werden, werden Sie zuerst hier und im Findus veröffentlicht.
Bitte beachten Sie unbedingt unsere geltenden Hygienevorschriften. Vielen Dank!