In Zeiten der Coronapandemie gilt es den Gesundheitsschutz und die Vermeidung von Ansteckungsrisiken mit dem Recht auf Bildung und auf persönliche Entfaltung angemessen auszutarieren!
Grundsätzlich bedeutet dies
- Wir tragen Verantwortung für uns und unsere Mitmenschen und schützen uns gegenseitig!
- Wir halten die Abstandsregeln von 1,5 Metern zu unseren Mitmenschen ein!
- Wir sorgen für den größtmöglichen Hygieneschutz durch Desinfizieren und Händewaschen!
- Wir tragen außerhalb des Unterrichts immer einen Mund-Nasen-Schutz!
- Wir befolgen die Regeln der Nies- und Hustenetikette (Armbeuge etc.)!
- Wir halten uns an die Hygieneregeln des Sekretariats, des Kiosks, der Mediothek und der Mensa!
An folgende konkrete Regeln haben sich alle Mitglieder der Schulgemeinde an der CBES zu halten!
Vor dem Unterricht
- Schülerinnen und Schüler erreichen die Schule am besten zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Es wird empfohlen in gemeinsamen Gruppen mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren oder zu gehen.
- In Öffentlichen Verkehrsmitteln giltMaskenpflicht. Auf Abstandsregeln wird geachtet.
- Es besteht Informationspflicht. Wir nutzen Untis; IServ und schauen auf die Homepage!
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte kommen „gesund“ zur Schule!
- Schülerinnen und Schüler, die bezüglich einer COVID-19 Erkrankung einer Risikogruppe angehören oder mit Menschen aus einer Risikogruppe in einem Hausstand leben, bleiben mit ärztlichem Attest zu Hause!
- Treten entsprechende Krankheitssymptome während des Unterrichtstages auf, ist die Lehrkraft und die Schulleitung umgehend zu informieren!
- Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist nur in ausgewiesenen Zonen zulässig. Auf die Einhaltung der Abstandsregeln wird stets geachtet.
- Vor und nach dem Unterricht wird die Aufenthaltszeit an der Schule auf ein Minimum beschränkt.
- Vor Schulbeginn halten sich die Schülerinnen und Schüler in den für die jeweiligen Jahrgangsstufen ausgewiesenen Flächen auf dem Schulhof auf. Der Zugang zu den Gebäuden bzw. Klassenräumen erfolgt in disziplinierter und die Abstandsregeln einhaltender Form.
Unterricht in den Klassenräumen
- Die Unterrichtsräume sind stets und gut durchzulüften.
- Der Unterricht findet in den Klassenräumen in regulärer Form statt.
- Wenn es die Gruppengrößen zulassen, wird auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern geachtet.
- Singen, Raufen und Rangeln sowie Essen ist stets, vor allem in den Unterrichtsräumen, zu unterlassen.
- In den Klassenräumen werden die Möglichkeiten zum Händewaschen genutzt.
- Jede Lerngruppe bestimmt eine Hygienebeauftragte / einen Hygienebeauftragten, der in den Räumen auf die Ausstattung mit Seife, Papiertüchern und Mülleimern achtet.
Pausenzeiten
- Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den Pausen das Gebäude und gehen auf den Schulhof.
- In den Pausen sowie beim Betreten und Verlassen der Mensa wird ein Mund-Nasen-Schutz getragen.
- Es gibt keine zentralen Pausenzeiten – die Pausen finden für die Jahrgangsstufen versetzt statt.
- Die Flure werden unter Beachtung der Abstandsregeln (1,5 Metern) zügig durchquert.
- Auf dem Schulhof werden entsprechende Aufenthaltszonen durch Markierungen ausgewiesen.
- Die Aufenthaltszonen können für den Gang zum Kiosk verlassen werden. Der Mund-Nasen-Schutz kann zum Essen und Trinken in der Pause abgenommen werden.
- Nach jedem Toilettengang werden die Hände gewaschen.
Nach dem Unterricht
- Nach Unterrichtsende wird das Schulgelände unverzüglich verlassen.
- Schülerinnen und Schüler gehen am besten zu Fuß oder fahren mit dem Fahrrad nach Hause.
Erkrankte Schüler/ Schülerinnen
- An SARS-CoV 19 erkrankte Personen begeben sich unverzüglich in häusliche Quarantäne, informieren die Schulleitung und verfolgen über das Homeschooling den Unterricht.
Zuwiderhandlung
- Bei wiederholtem Verstoß gegen diesen Hygieneplan kann der betreffende Schüler / die betreffende Schülerin von der Schulleitung nach §82 Hessischem Schulgesetz für bis zu zwei Wochen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.
Andrej Keller,
Schulleiter